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AGB

Allgemeine Geschäftsbeziehungen

Allgemeines

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von komm.design, Renate Mogga geb. Armbrüster (Änderungen jederzeit vorbehalten)

Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil von komm.design Renate Mogga, Solingen, nachfolgend als AN mit der Abkürzung „AN“ bezeichnet. 
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen dem AN (kurz „AN“ genannt) und dem AG (kurz „AG“ genannt). Abweichende Bedingungen werden grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der AN ausdrücklich schriftlich zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem AN und dem AG zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

Angebote/Preise/Zahlungsbedingungen
Das Angebot versteht sich freibleibend, alle Preise zzgl. der gültigen ges. MwSt.. Die enerellen Zahlungsbedingungen sind unverzüglich mit Zugang der Rechnung fällig, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen auf der Rechung vermerkt sind. Eine Änderung dieser Zahlungsbedingungen ist nur vor Vertragsabschluß in schriftlicher Abstimmung mit dem AN möglich, abweichende Zahlungsbedingungen werden an dieser Stelle vorerst ausgeschlossen. Projekte, die über einen Zeitraum von 14 Werktagen hinausgehen oder z.B. Druckleistungen beinhalten, bedürfen gesonderter Zahlungsbedingungen, ggfs. Teilzahlungen im Voraus.

Leistungen, Neben- und Reisekosten
Die Leistungen setzen sich aus dem vom AN abgegebenen mündlichen oder schriftlichen Angebot sowie aus dem in der Auftragsbestätigung enthaltenen Umfang zusammen. 
Darüber hinausgehende Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Der AN ist berechtigt, vom AG gewünschte zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des AG zu bestellen. Reisekosten und Spesen, die mit der Erfüllung des Auftrages oder der Schulung zusammenhängen, gehen grundsätzlich zu Lasten des AG und werden, soweit möglich, zuvor abgesprochen. Nach Fertigstellung der Jobs ist der AN berechtigt den AG als Referenz öffentlich zu nennen wie auch die dazugehörigen gefertigten Jobs zu benennen.

AGB Bereich- Schulungen

Allgemeines zu Schulungen
Schulungen können sowohl für einzelne Teilnehmer als auch für Gruppen bis max. 6 Teilnehmer beauftragt werden.
Sie finden grundsätzlich in geeigneten Räumlichkeiten des AG statt. Hierbei wird eine ausreichende Einrichtung vorausgesetzt, sämtliche für die Schulung notwendigen Geräte werden vom AG gestellt. Einzelheiten können vor dem Stattfinden abgesprochen werden. Eventuelle Seminarunterlagen können auf Wunsch von dem AN gestellt werden, sind aber nicht in den Kursgebühren enthalten.

Anmeldung und Anmeldebestätigung
Anmeldungen können über das Internet (www.kommdesign.net), per eMail, Telefax, telefonisch oder schriftlich vorgenommen werden. Jede Anmeldung bzw. Teilnahme wird erst rechtsverbindlich, wenn sie von dem AN oder AG schriftlich bestätigt worden ist.

Zeitlicher Ablauf Schulungstag
Die Schulung beginnt in der Regel Montags bis Freitags um 9:00 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr. Gegen 12:30 Uhr ist eine 1-stündige Mittagspause vorgesehen. Im Laufe des Vor- und des Nachmittages sollte jeweils eine 15-minütige Kaffeepause eingehalten werden. Eine Änderung des zeitlichen Ablaufes ist jederzeit nach Absprache zwischen AN und AG möglich.

Anspruch
Einen rechtlichen Anspruch auf Durchführung eines Kurses gibt es nicht. Sofern ein Kurs aber aufgrund unvorhersehbarer Geschehnisse seitens des AN nicht stattfinden kann, wird mit dem AG möglichst unverzüglich ein neuer Termin vereinbart.

Absage durch den Auftraggeber
Absagen durch den AG sind kostenfrei, wenn sie spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn schriftlich eingehen. Bei späterer Absage werden 50% der Schulungsgebühren berechnet. Bei einer Absage einer Woche vor Schulungsbeginn die durch den AG zu vertreten sind und die Durchführung der Schulung nicht ermöglichen, werden die vollen Schulungskosten fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen berechtigt auch nicht zur Gebührenminderung. 
Das Gleiche gilt auch bei der Auftragerteilung von einem Schulungscenter, das ist dann in dem Fall der AG. Der AN hat auch in dem Fall es nicht zu verantworten wenn Kunden vom AG eine Schulung absagen.

Absage durch den Auftragnehmer
Der AN behält sich vor, Schulungen bis spätestens fünf Tage vor Beginn abzusagen. Bei Ausfall einer Schulung durch höhere Gewalt oder Krankheit des AN können seitens des AG keine Ansprüche für eventuell entstandene Kosten gegenüber des AN gemacht werden. 
Ein Ersatztermin wird unverzüglich nach Absprache mit dem AG angeboten.

AGB Bereich - Dienstleistungen (DTP, Layout, Web-Design u.ä.)

Allgemeines zu Dienstleistungen
Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung zustande. Dabei kann die gewünschte Leistung wahlweise im Hause des AG oder direkt beim AN erbracht werden. Nach Fertigstellung der Dienstleistung ist der AN grundsätzlich berechtigt, von dem AG bis zu 3 Belegexemplare des gedruckten Werkes unentgeltlich anzufordern. Diese Belegexemplare dürfen vorbehaltlos vom AN als Referenz verwendet werden.
Ein Copyright Vermerk wird selbstständig vom AN - dem Layout angepasst - auf den Werken angelegt. Das gleiche gilt auch für das im Rahmen des Web-Design erstellten Jobs.

Eigentumsvorbehalt
Bei Entwürfen, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen, die im Rahmen der Vertragsleistung seitens des AN erstellt werden, werden von dem AN ausschließlich Nutzungsrechte gegenüber dem AG eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Original Dateien sind, sobald der AG sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unverändert an den AN zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Webseite oder die DTP-Leistung bleibt bis zur entgültigen Bezahlung Eigentum des Erstellers (komm.design Renate Armbrüster)

Digitale Daten /Urheberrecht
Der AN ist nicht verpflichtet den zugrundegelegten Quellcode einschließlich der dazugehörigen Entwicklungsdokumentation zur Verfügung zu stellen. Wünscht der AG die Herausgabe, ist dies gesondert gemäß Auftrag zu vereinbaren und zu vergüten.

Korrektur und Produktionsüberwachung
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen. 
Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Abwicklung, Korrektur, Abnahme, Gewährleistung
Vor abschließender Übergabe der Dienstleistung an den AG erhält dieser einen Vorab- Entwurf wahlweise in gedruckter (s/w) oder digitaler Form, der als Korrekturabzug dient. Der AG prüft die Leistung auf mögliche Korrekturen und gibt diese entweder mit entsprechenden Vermerken oder genehmigt an den AN binnen 5 Arbeitstagen zurück. Nach der Unterschrift auf den Korrekturabzügen geht die Verantwortung auf den AG über. Das gilt besonders bei Jobs, die an z.B. eine Druckerei weiter gegeben werden. Der AN verpflichtet sich, sämtliche Korrekturen, die durch sein Wirken zu vertreten sind, ohne Mehrkosten für den AG kurzfristig vorzunehmen. 
Dies wird auf max. 2 Korrekturphasen beschränkt, weitere Korrekturphasen werden nach Aufwand mit einem vorher vereinbarten Stundensatz dem AG in Rechnung gestellt. Eine Korrekturphase beinhaltet eine kl. textliche Änderung oder den Austausch eines Bildes.
Autorkorrekturen gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang und werden aufwandsbezogen nachberechnet. ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des AG erforderlich, so kann der AN, wenn der AG durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen. Gesonderte Termine vor Ort werden mit einer Kostenpauschale werden mit einer Pauschale extra berechnet. Mit der durch den AG genehmigten Rückgabe, Bereitstellung auf dem Server oder Übergabe der Drucksache gilt der Job als mängelfrei erbracht und übergeben, spätere Ansprüche oder Reklamationen durch den AG werden ausgeschlossen.

Urheberrecht
Der AN ist Urheber der erstellen Diestleistung ist aber nicht verantwortlich für die Herkunft und die jeweiligen Urheberrechte des verwendeten Bild- und Tonmaterials. Der AN schließt dafür jede rechtlichen Anprüche aus.
Es liegt ebenso nicht im Ermessen des AN was nach der Übergabe an den AG für Inhalte veröffentlicht werden und wo die jeweiligen Dienstleistungen veröffentlicht werden. Der AN behält sich vor die Orginal Übergabe-Dateien auf bestimmte Zeit zu archivieren. 
Der AN wird vom AG nur beauftragt eine Dienstleistung auszuführen und ist bemüht nach seinem Wissensstand rechtlich zu handeln und zu beraten.

Allgemeine Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Solingen. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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Gerne ermitteln wir bei einem persönlichen Gespräch Ihren Bedarf.

 

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